Rhein­bahn Foto: LOKALBÜRO

 

Die Rhein­bahn unter­stützt die aktu­el­len Beschlüsse der Minis­ter­prä­si­den­ten- kon­fe­renz zur Ein­däm­mung der Corona-Pan­de­mie. Durch die beschlos­sene Tra­ge­pflicht von medi­zi­ni­schen Mas­ken (FFP2, KN95 und OP-Mas­ken) für Fahr­gäste bleibt der Nah­ver­kehr trotz der auf­kom­men­den Muta­tio­nen wei­ter ein siche­rer und ver­läss­li­cher Ver­kehr­strä­ger. Die kon­krete Umset­zung aller Maß­nah­men inklu­sive der Fest­le­gung des Start­ter­mins für die geän­derte Mas­ken­pflicht erfolgt durch die Neu­fas­sung der Corona-Schutz­ver­ord­nung durch die nord­rhein-west­fä­li­sche Landesregierung.

Auch im ver­län­ger­ten Lock­down wird die Rhein­bahn ihrem öf­fent­li­chen Auf­trag nach­kom­men und unter hohen Hygie­ne­stan­dards die Mobi­li­tät in der Region sicher­stel­len. Seit Beginn der Corona-Pan­de­mie kommt die Rhein­bahn ihrer gesell­schaft­li­chen Rolle beim Infek­ti­ons­schutz in beson- derem Maße nach, etwa durch erhöhte Rei­ni­gungs­in­ter­valle der Fahr­zeuge, Des­in­fek­ti­ons­spen­der, Lüf­tungs­kon­zepte in den Fahr­zeu­gen, dem Ein­bau von Schutz­schei­ben in allen Bus­sen und vie­lem mehr.

Die Fahr­gäste wer­den in den kom­men­den Tagen über Durch­sa­gen, Aus­hänge und die digi­ta­len Infor­ma­ti­ons­ka­näle über die geän­der­ten Vor­ga­ben infor­miert. Im Sinne des Gemein­wohls wer­den alle Kun­den auf­ge­for­dert, sich an die bald gel­ten­den Rege­lun­gen zu halten.

Zur Kon­takt­re­duk­tion arbei­ten zudem nahezu alle Ver­wal­tungs­mit­ar­bei­ter spä­tes­tens seit dem ver­gan­ge­nen Herbst so oft es geht aus dem Home­of­fice her­aus. Mit­ar­bei­ter, die in unse­ren Bus­sen und Bah­nen oder an den Halte- stel­len und Bahn­hö­fen arbei­ten, wer­den in den kom­men­den Tagen vor­sorg­lich mit medi­zi­ni­schen Mas­ken aus­ge­stat­tet. Bereits vor der Minis­ter­prä­si­den­ten- kon­fe­renz hat die Rhein­bahn 100.000 sol­cher hoch­wer­ti­gen Mas­ken bestellt.

 

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